Die neue Hundeverordnung 2021

Was das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung mit dem neuen „Gassi-Gesetz“ plant

Es ist bereits einige Monate her – vielleicht haben Sie die Pressemeldungen von August 2020 aber noch im Ohr. Diese lauteten zum Beispiel: „Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) legt Gesetzentwurf mit Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung vor.“ Noch ist das neue Gesetz nicht in Kraft getreten, doch es ist für die ersten Monate in 2021 geplant. Und weil Gesetzentwürfe kein besonderes Lesevergnügen sind, fassen wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammen – und geben Ihnen ein paar Zusatzinfos. Viel Spaß beim Lesen!

Hundegesetze und -verordnungen auf allen Ebenen: Bund, Länder und Kommunen

Verlieren Sie bei Hundegesetzen und -verordnungen auch manchmal den Überblick? Das ist ehrlich gesagt kein Wunder, denn mit Hunden und Umgangsvorschriften befassen sich alle Staatsebenen – Bund, Länder und Kommunen. Da kann schon mal etwas Verwirrung entstehen. Viele Regelungen zum Umgang mit Hunden und anderen Tieren unterscheiden sich je nach Bundesland. Bei Regelungen wie zum Beispiel der Anleinpflicht hält sich der Bund raus. „Das ist Ländersache“, wie es immer so schön heißt. Es kann also passieren, dass Sie beim Reisen mit Ihrem Hund regional unterschiedlichen Regeln unterliegen. Aber: Die auf Bundesebene erlassenen Gesetze gelten deutschlandweit. So gibt es seit 2001 die sogenannte Tierschutz-Hundeverordnung, die die Anforderungen an das Halten von Hunden regelt – im Freien, in Räumen, in Zwingern. Aber auch Dinge wie Fütterung und Pflege werden hier behandelt. 


Kritik an der Verordnung von 2001: Sie passt nicht mehr zu den Haltungsbedürfnissen von Hunden und spiegelt nicht mehr den aktuellen Wissensstand wider. 

Deswegen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium im Juni letzten Jahres einen Änderungsentwurf vorgelegt. Für die Tierschutz-Transportverordnung übrigens auch. 

Tierschutz-Hundeverordnung 2021 – das ist neu in 6 Punkten

Eines vorweg: Änderungen gibt es fast in jedem Paragrafen. Die bekannteste Änderung ist die Einführung der sogenannten „Gassi-Pflicht“. Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen. 

Ein Hund sitzt auf einem Stuhl am Schreibtisch und schaut in ein Buch.

1. Auslauf: Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren.

2. Haltung in Räumen (mit Räumen sind in erster Linie Scheunen oder andere nicht dauerhaft bewohnte Flächen gemeint): Ein Hund muss die Möglichkeit haben, ins Freie zu schauen (sog. Blick ins Freie).

3. Haltung im Freien: Eine explizite Schutzhütte (z. B. für Herdenschutzhunde zur Verteidigung gegen den Wolf) ist keine Pflicht mehr, allerdings muss dem Hund grundsätzlich Witterungsschutz zur Verfügung gestellt werden.

4. Anbindehaltung: Hunde dürfen zukünftig nicht mehr angebunden werden. Eine Kettenhaltung war auch zuvor bereits verboten.

5. Ausstellungen: Hundeausstellungen mit überzüchteten Tieren (also solchen, die Qualzuchtmerkmale aufweisen) werden verboten.

6. Zucht: Hundezüchter dürfen statt 10 nur noch 5 Hunde betreuen. Außerdem: Züchter dürfen nur noch drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen.

Ganz wichtig: Die aufgelisteten Punkte stellen die Veränderungen im Allgemeinen dar. Alle Verbände, die ein sogenanntes Stellungnahmerecht haben (zum Beispiel der Verband für das Deutsche Hundewesen), durften sich in den vergangenen Monaten zu dem Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums äußern. Falls Sie sich noch etwas tiefer gehender mit der Thematik auseinandersetzen wollen: In einem Artikel der Akademie für Tierheilkunde finden Sie ein sehr informatives Video, in dem die auf Tierrechtsfragen spezialisierte Rechtsanwältin und Juristin Daniela Müller den neuen Gesetzentwurf in 30 Minuten ausführlich darstellt. In Bezug auf die „Gassi-Regelung“ betont sie: 

Die Regelvorgabe, dass ein Hund zweimal am Tag für insgesamt eine Stunde auszuführen ist, ist im Prinzip nicht neu. Sie stand so konkret bislang zwar nicht in der Verordnung, aber es gab auch schon vorher auslegende Rechtsprechungen zum Auslauf für Hunde.

Zitat: Rechtsanwältin und Juristin Daniela Müller

In diesem Artikel haben Sie einen Überblick zu den geplanten Neuerungen des Tierschutz-Hundegesetzes erhalten. Wie Sie aber vielleicht bemerkt haben: Für Sie als Hundebesitzer, die sorgsam mit Ihren Vierbeinern umgehen, ihnen genügend Zeit schenken und artgerechtes Futter geben, ändert sich kaum etwas. Viel Spaß also weiterhin bei genügend Auslauf und tollen Spaziergängen.

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