Muss ich meinen Hund bei einem Umzug ummelden?

Wichtige Tipps für Hundehalter, die umziehen

Die letzten Wochen waren angefüllt mit Wohnungsbesichtigungen, Maklerterminen und schließlich dem anstrengenden Umzug selbst. Haben Sie den Umzug in die neue Wohnung erst geschafft, sind Sie sicherlich erleichtert. Hundehalter haben jedoch nach dem Umzug noch ein paar Dinge zu beachten, damit der Wechsel an den neuen Wohnort reibungslos klappt. In diesem Artikel sagen wir Ihnen, wie Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden und woran Sie noch denken sollten.

Sie haben eine neue Wohnung gefunden, in die Sie mit Ihrem Hund umziehen? Ganz gleich, ob es ein Umzug in eine neue Stadt ist oder ob Sie nur ein paar Straßen weiter ziehen – wahrscheinlich mischen sich Vorfreude und eine gewisse Spannung, wie es Ihnen am neuen Wohnort gefallen wird. Während der ersten Tage im neuen Zuhause entdecken Sie mit Ihrem Hund gemeinsam die neue Umgebung. Doch es warten auch einige Pflichten.

Ummelden für die Hundesteuer

Mit ganz wenigen Ausnahmen erheben fast alle Gemeinden in Deutschland eine Hundesteuer. Als Hundehalter müssen Sie Ihren Hund deshalb an Ihrem Wohnort anmelden und dort Hundesteuer zahlen. Die Steuer wird jährlich für jeden Hund fällig, den Sie halten. Als Nachweis, dass Sie die Steuer bezahlt haben, erhalten Sie unter anderem eine kleine Hundesteuermarke aus Blech, die Sie am Halsband Ihres Hundes befestigen.


Wenn Sie umziehen, müssen Sie auch Ihren Hund am neuen Wohnort anmelden.

Ziehen Sie innerhalb der Stadt oder Gemeinde um, teilen Sie der zuständigen Behörde lediglich Ihre Adressänderung mit. An der Zahlung der Hundesteuer ändert sich nichts, und Sie können die bisherige Hundesteuermarke weiterverwenden.

Hund abmelden und anmelden, wenn Sie in eine andere Stadt umziehen

Anders sieht es aus, wenn Sie die Stadt oder den Ort wechseln. Ziehen Sie in eine andere Gemeinde oder Stadt um, müssen Sie sich selbst und alle Personen, die zum Haushalt gehören, ummelden – und auch Ihren Hund. Wichtig: Die Ummeldung sollte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzugstermin erfolgen.

Für die Ummeldung Ihres Hundes sind zwei Schritte nötig: die Abmeldung am bisherigen Wohnort sowie die Anmeldung am neuen Wohnort.

So geht die Ummeldung:

  • Zur Abmeldung teilen Sie einfach per E-Mail oder Brief der bisher zuständigen Behörde Ihre neue Adresse mit.
  • Anschließend melden Sie Ihren Hund in der neuen Stadt an. In der Regel können Sie dies online, telefonisch oder schriftlich (Brief oder E-Mail) machen. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie am neuen Wohnort Hundesteuer.

Was passiert mit zu viel gezahlter Hundesteuer?

Bereits gezahlte Hundesteuer, die Sie an Ihrem vorherigen Wohnort gezahlt hatten, wird Ihnen anteilig zurückerstattet. Haben Sie Ihren Hund abgemeldet, passiert dies automatisch. Sie erhalten den Betrag zurück, der ab Ihrem Umzugsdatum bis zum Jahresende angesetzt wurde. Es kann allerdings im Einzelfall einige Wochen dauern, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht.

Auf einem Formular zur An- und Abmeldung für die Hundesteuer liegen einige Euro-Münzen.
Hundesteuer: Darum müssen Sie Ihren Hund bei der Gemeinde anmelden

Gemeinden haben in Deutschland ein Recht zur Erhebung der Hundesteuer und die meisten Gemeinden machen davon Gebrauch. Die Höhe der Hundesteuer variiert von Ort zu Ort erheblich, denn die Gemeinden dürfen den Betrag selbst festlegen. Die Stiftung Warentest hat 2015 die Höhe der Hundesteuer untersucht und dabei große Unterschiede festgestellt. [Quelle: Stiftung Warentest] Der Höchstsatz lag bei 186 Euro pro Jahr, während der niedrigste Satz bei gerade einmal einem Euro lag. Einige Gemeinden verzichten ganz auf das Erheben von Hundesteuer.

Für bestimmte Hunderassen erheben manche Gemeinden allerdings ein Vielfaches. Dabei geht es vor allem um sogenannte Listenhunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Die Hundesteuer kann für diese Rassen bei bis zu 1.000 Euro jährlich liegen.

Einige Hundehalter sind andererseits ganz von der Hundesteuer ausgenommen, das gilt etwa für Arbeitshunde wie Blindenhunde, Hunde von Förstern oder Hütehunde. Dient die Hundehaltung gewerblichen Zwecken, darf ebenfalls keine Hundesteuer erhoben werden. Daher sind gewerbliche Hundezüchter von der Hundesteuerpflicht ausgenommen. Auch Tierheime zahlen keine Hundesteuer.

Nicht vergessen: die Versicherungen Ihres Hundes

Auch Versicherungsunternehmen, bei denen Sie Verträge abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre neue Anschrift mitteilen. Haben Sie beispielsweise eine Hundehaftpflichtversicherung oder eine Krankenversicherung für Ihren Hund, so teilen Sie dem Unternehmen Ihre neue Adresse mit. Auch hier gilt: Die Adressänderung können Sie ganz einfach formlos per E-Mail oder Brief mitteilen.

Denken Sie auch beim Hundefutter-Abo an die neue Anschrift

Hund und Katze sitzen in geöffneter Haustür vor einem gelieferten Paket.

Sie bestellen das Futter für Ihren Hund online und lassen es zu sich nach Hause liefern? Gerade seit der Corona-Pandemie nutzen immer mehr Hundehalter diesen Service. Bei einem Umzug ist es daher wichtig, darauf zu achten, dass die neue Adresse hinterlegt ist, damit die Lieferung am richtigen Ort ankommt. Auch bei Abos, bei denen Sie automatisch in festgelegten Abständen eine Lieferung bekommen, sollten Sie daher die neue Adresse eingeben.

Prüfen Sie die Vorschriften für Hunde an Ihrem neuen Wohnort

Gesetze und Verordnungen, die die Hundehaltung betreffen, sind Sache der jeweiligen Kommune. Daher können sie je nach Wohnort abweichen. Achten Sie daher bei einem Umzug darauf, was sich für Sie und Ihren Hund ändert. Je nach Bundesland gelten beispielsweise unterschiedliche Corona-Regelungen. Auch die Vorschriften für das Tragen eines Maulkorbs werden unterschiedlich gehandhabt. 

Teilen Sie auch dem Hunderegister Ihre neue Anschrift mit 

Ihr Hund ist in einem Hunderegister wie etwa Tasso gemeldet? Auch an diese Adressänderung sollten Sie denken. Eine aktuelle Adresse ist wichtig, damit der Hund wieder zu seinem Halter gebracht werden kann.

Hier geben wir Ihnen eine Checkliste für die Ummeldung Ihres Hundes:

  • Abmelden am alten Wohnort 
  • Anmelden am neuen Wohnort 
  • Versicherungen die neue Adresse mitteilen
  • Bei Hundefutter-Abo neue Anschrift hinterlegen
  • Hunderegister benachrichtigen

Glücklicherweise lassen sich all diese Ummeldungen ganz bequem von zu Hause aus machen. Eine formlose E-Mail reicht in der Regel aus, damit die betreffenden Stellen wissen, dass Sie und Ihr Hund nun unter einer neuen Anschrift zu erreichen sind. Und dann können Sie endlich gemeinsam Ihre neue Umgebung erkunden.

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