Hundehaltung in Mietwohnung: Das ist wichtig für den Vertrag

Das müssen Sie mit dem Vermieter klären, wenn Sie in der neuen Wohnung einen Hund halten möchten

Sie lieben Ihren Hund und sind auf Wohnungssuche? Dann suchen Sie Ihr neues Zuhause auch danach aus, ob Sie sich mit Ihrem Hund dort wohlfühlen würden. Ein Park in der Nähe und genügend Platz in der Wohnung stehen wahrscheinlich auf Ihrer Wunschliste. Warum aber auch Ihr zukünftiger Vermieter mitreden darf, erfahren Sie in diesem Artikel.

Der Vermieter muss erlauben, dass Sie die Wohnung mit Hund mieten

Eine grundsätzliche Hürde ist ein Hund bei der Wohnungssuche zwar nicht. Haben sie sich nach einer Wohnungsbesichtigung für eine Wohnung entschieden, müssen Hundehalter jedoch noch einige Dinge mehr mit dem Vermieter klären. Der Vermieter muss nämlich erlauben, dass Sie die Wohnung mit Hund mieten. Diese Frage müssen Sie daher ausdrücklich besprechen. Bei der Entscheidung, welche Wohnung es am Ende wird, ist daher nicht zuletzt auch der Vermieter entscheidend.

Darf ein Vermieter die Hundehaltung verbieten?

Vermieter dürfen zwar nicht grundsätzlich die Haltung von Haustieren verbieten. Sie können die Hundehaltung jedoch einschränken und dürfen selbst entscheiden, ob sie einen bestimmten Hund in ihrer Mietwohnung erlauben oder nicht.


Der Vermieter muss ausdrücklich erlauben, dass Sie mit Ihrem Hund einziehen dürfen.

Im Mietvertrag sollte die Erlaubnis zur Hundehaltung festgehalten werden. Die Gründe, aus denen der Vermieter einen Hund nicht erlaubt, können zum Beispiel sein:

  • Es werden mehrere Hunde in einer dafür zu kleinen Wohnung gehalten.
  • Vom Hund geht eine Geruchs- oder Lärmbelästigung aus.
  • Ein anderer Mieter leidet unter einer Tierhaarallergie.
  • Der Hund ist eine Gefahr für die Sicherheit anderer Mieter. Dies gilt insbesondere für sogenannte Listenhunde, deren Rasse als gefährlich eingestuft wird.

Hat der Vermieter die Hundehaltung einmal erlaubt, kann er sie jedoch nicht zu einem späteren Zeitpunkt untersagen.

Welche Folgen hat es, einen Hund ohne Erlaubnis in einer Mietwohnung zu halten?

Sie möchten die Wohnung unbedingt mieten, doch der Vermieter erlaubt keine Hunde? Dann sollten Sie dem Vermieter trotzdem auf keinen Fall verschweigen, dass Sie einen Hund haben, denn dies kann später zu einer berechtigten Kündigung führen.

Ist Besuch von Hunden in jeder Wohnung erlaubt?

Sie haben keinen eigenen Hund, Ihr Besuch bringt aber gelegentlich einen Hund in Ihre Wohnung mit? Dies ist Mietern generell erlaubt, vorausgesetzt, dass es nicht zu häufig vorkommt. Möchten Sie den Hund jedoch vorübergehend in Pflege nehmen, etwa für die Dauer eines Urlaubs, müssen Sie die Erlaubnis des Vermieters einholen.

Wann darf der Vermieter wegen Haustierhaltung den Vertrag kündigen?

Auch wenn der Vermieter Ihnen die Hundehaltung erlaubt hat: Bei der Hundehaltung in einer Mietwohnung kann es zu Schwierigkeiten kommen, wegen denen der Vermieter den Vertrag kündigt. Dazu gehören:

  • Beschädigung oder Verunreinigung im Haus durch den Hund
  • Gefahr für andere Mieter
  • Ständiges Bellen, besonders in der Nacht
  • Einen Hund ohne Erlaubnis in der Mietwohnung zu halten, kann zur Kündigung führen.

Bellen in Mietwohnungen

Bei Hunden wird es als normal angesehen, dass sie hin und wieder bellen. Wenn Ihr Hund jedoch sehr viel und ausdauernd bellt, kann dies ein Kündigungsgrund sein. Besonders nächtliches Bellen oder wenn Ihr Hund viel bellt, während Sie bei der Arbeit sind, kann zu Ärger mit Nachbarn und im äußersten Fall zur Kündigung führen. Es lohnt sich daher zu üben, dass Sie Ihren Hund alleine lassen können, ohne dass er bellt.

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Blindenhunde müssen nicht genehmigt werden

Eine Ausnahme in der Hundehaltung in einer Mietwohnung sind Blindenhunde sowie Therapiehunde. Diese Arbeitshunde müssen nicht im Mietvertrag genehmigt werden und sind zugelassen, sofern Sie eine Bescheinigung für sie besitzen. Ein Blindenhund ist daher kein Hindernis bei der Wohnungssuche.

So überzeugen Sie den Vermieter von Ihrem Hund

Junges Paar mit Hund unterschreibt einen Vertrag.

Um den Vermieter zu überzeugen, dass Sie und Ihr Hund geeignete Mieter sind, lohnt es sich, Ihren Hund zum Besichtigungstermin mitzunehmen. So kann der Vermieter sich selbst ein Bild davon machen, wie gut Ihr Hund erzogen ist.

  • Sie haben einen Hundeführerschein gemacht? Nehmen Sie ihn zum Besichtigungstermin mit, denn dies zeigt dem Vermieter, dass Sie sich mit der Hundehaltung auskennen.
  • Eine Hundehaftpflichtversicherung nimmt dem Vermieter die Befürchtung, dass der Hund Schäden an der Wohnung verursacht.
  • Sie nehmen Ihren Hund mit ins Büro? Das ist unbedingt erwähnenswert, denn es zeigt zum einen, dass Ihr Hund sich anderswo zu benehmen weiß. Andererseits weiß der Vermieter damit, dass kein bellender Hund während Ihrer Abwesenheit zu erwarten ist.

Da der Vermieter im Einzelfall entscheidet, ob er Ihnen die Hundehaltung in der Mietwohnung erlaubt, können Sie punkten, wenn Ihr Hund auf Ihre Kommandos hört. Ist diese Hürde genommen, können Sie und Ihr Hund sich in der neuen Wohnung einleben. Die gute Nachricht: Viele Nachbarn freuen sich über den vierbeinigen Zuwachs der Hausgemeinschaft.

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